Im Zuge der Mitgliederversammlung sowie der Vorstandssitzung der Deutschen Gesellschaft für Personalwesen e. V. (dgp) im März 2024 wurde zum einen der dgp-Vorstand neu gewählt, zum anderen ist eine neue Satzung verabschiedet worden. Hintergrund für die Neufassung der Satzung waren u.a. die Notwendigkeit, die Tagungsmöglichkeiten für andere Formen als in Präsenz zu öffnen sowie verschiedene rechtliche Präzisierungserfordernisse.
Was sind nicht verändert hat, sind die Ziele, welche die dgp seit ihrer Gründung im Jahr 1949 verfolgt, nämlich am Aufbau und Ausbau eines sachorientierten, leistungsfähigen Personalwesens in öffentlichem Dienst und Wirtschaft mitzuwirken. Zudem bewahrt sich die dgp ihre finanzielle sowie wissenschaftliche Unabhängigkeit; sie ist weiterhin als Non-Profit-Organisation aktiv und hat keine Gewinnabsichten.
Die gültige Fassung der Satzung finden Sie auf dieser Seite. Sie wurde zudem entsprechend im Vereinsregister beim Amtsgericht Hannover hinterlegt. Es ist die 6. Satzungsversion seit der Vereinsgründung am 1.4.1949.
Über die dgp
Seit 75 Jahren ist die dgp als renommierte Personalberatung für öffentliche Institutionen und Unternehmen in Deutschland tätig. Mit Sitz in Hannover und Geschäftsstellen in weiteren Regionen bietet sie ein umfassendes Leistungsportfolio für alle Bereiche des Personalwesens.